30.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Verlängert bis 31.03.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zum 31.03.2023 verlängert. Diese Sonderregelung im Rahmen der Coronapandemie wäre ansonsten am 30.11.2022 ausgelaufen. Damit können weiterhin Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tagen krankgeschrieben werden.
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30.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Aus der Beratungspraxis
Das alte Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und in vielen Praxen stehen Weihnachtsfeiern auf dem Programm. Aber auch die Planungen für das neue Jahr 2023 sind ein wichtiger Punkt für die Praxisinhaber. Heike Junge-Rappenberg besucht deutschlandweit das ganze Jahr über Arztpraxen, BAG und MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie berät und schult zur EBM- und GOÄ-Abrechnung sowie zur Optimierung der Prozesse in den Praxen. Im Interview berichtet sie, welche Herausforderungen und Themen die ...
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29.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Seit dem 01.12.2022 enthält der EBM neue Leistungen im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege. Dies hat der Bewertungsausschuss am 16.11.2022 beschlossen. Es folgt ein Überblick über diese neuen Leistungen und die Abrechnungsvoraussetzungen.
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29.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Qualifikationsgebundene EBM-Leistungen
In den letzten Ausgaben von AAA haben wir diejenigen EBM-Leistungen vorgestellt, die nur für Hausärzte mit besonderen Qualifikationen berechnungsfähig sind (AAA 10/2022, Seite 2 und AAA 11/2022, Seite 3). In diesem dritten und letzten Teil geht es um die Schlafstörungsdiagnostik, die spezialisierte Versorgung HIV-infizierter Patienten, die spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung, die Ultraschalldiagnostik, die Psychosomatik, die Kooperations- und Koordinationsleistungen im ...
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28.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Patientenrechte
Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bringt die Neuregelung Erleichterungen im Arbeitsalltag, aber auch neue Pflichten. Diese Notfallsituationen spielen vor allem im Krankenhaus und bei der Behandlung dort eine Rolle, doch auch Hausärzte werden dabei vielfach hinzugezogen oder von den betroffenen Ehepartnern kontaktiert, sodass ...
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25.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Verlängert bis 31.12.2023
Die extrabudgetäre Vergütung der Videofallkonferenz mit Pflege(fach)kräften nach Anlage 31b Bundesmantelvertrag war zunächst bis zum 31.12.2022 befristet. Wegen der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Videofallkonferenz in den beiden Jahren 2020 und 2021 hat der Bewertungsausschuss die extrabudgetäre Finanzierung nun bis zum 31.12.2023 verlängert. Die mit 86 Punkten bewertete Nr. 01442 wird daher in 2023 mit 9,88 Euro vergütet.
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24.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Neu ab 01.01.2023
Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA, auch „App auf Rezept“) „Zanadio“ kann bei weiblichen Patienten zur Gewichtsreduzierung bei Adipositas (Grad I und II) durch übermäßige Kalorienzufuhr verordnet werden. Für die bei dieser DiGA erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung kann ab dem 01.01.2023 die neu in den EBM aufgenommene Nr. 01473 berechnet werden.
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23.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Delegation
Das Aufsuchen eines Patienten durch nichtärztliches Personal (z. B. durch eine MFA) nach Nr. 52 GOÄ (100 Punkte, 5,83 Euro) ist auf den ersten Blick keine besonders attraktive Leistung, zumal nur eine Honorierung zum Einfachsatz möglich und daneben auch kein Wegegeld berechnungsfähig ist. Doch es gibt noch die eine oder andere Möglichkeit.
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23.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Gichtmittel
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Verordnungsfähigkeit von Febuxostat zulasten der GKV in der Indikation „chronische Hyperurikämie“ einzuschränken, ist am 08.11.2022 in Kraft getreten.
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22.11.2022 · Fachbeitrag aus AAA · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Sozialgericht (SG) München hat die neue Regelung des § 106b Abs. 2a SGB V so ausgelegt, dass einer gesetzlichen Krankenkasse bei einer Verordnung eines unzulässigen Arzneimittels nicht zwangsläufig der Nachforderungsbetrag in voller Höhe zusteht. Vielmehr muss auch in diesem Fall nur der Differenzbetrag zwischen den Kosten der wirtschaftlichen und der tatsächlich ärztlich verordneten Leistung erstattet werden, sofern es um Verordnungen vor dem 10.05.2022 geht (Urteil vom 23.06.2022, ...
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