01.02.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Gerade Hausärzte stellen häufig Folgeverordnungen von Medikamenten aus oder lassen Anweisungen an Patienten durch Mitarbeiter weitergeben, ohne dass es zu einem Arzt-Patienten-Kontakt kommt. In solchen Fällen kann nach dem alten EBM die Verwaltungsgeb ühr (30 Punkte) nach Nr. 3 angesetzt werden - sofern es in demselben Quartal zu keinem direkten Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Da sich aber in den meisten Fällen irgendwann im Quartal doch noch ein Arzt-Patienten-Kontakt mit Berechnung der ...
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01.02.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Nach dem alten EBM ist für Hausärzte die Abrechnung phlebologischer Leistungen unproblematisch - abgesehen davon, dass die in Frage kommenden Positionen über verschiedene Kapitel verstreut sind. So stehen zum Beispiel phlebologische Funktionsverbände nach Nr. 205 in Abschnitt C I (Verbände), Thrombus-Expressionen nach Nr. 930 in Kapitel H (Dermatologie) und Sklerosierungen sowie Behandlungen von Ulcera in Kapitel N (Chirurgie) unter den Nrn. 2020 bis 2024. Hausärzte können ...
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01.02.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Seit Jahren ist die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Arznei- und Heilmittelverordnungen mittels Richtgrößen - die so genannte Richtgrößenprüfung - ein Dauerbrenner in der arztrechtlichen Diskussion. Doch für die meisten Ärzte hatte diese Diskussion keine praktische Relevanz, weil in ihrem KV-Bezirk nicht oder nicht ernsthaft nach Richtgrößen geprüft wurde. Dies ändert sich nun.
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01.02.2005 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Hausärzte nehmen regelmäßig an dem von der KV organisierten Notfalldienst teil. Mit der Einführung des neuen EBM ab dem 1. April 2005 wird sich bei der Abrechnung einiges ändern: Durch die Ablösung der „alten“ Ordinationsgebühr durch den Notfall-Ordinationskomplex nach dem neuen EBM ergeben sich neue Spielregeln.
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Hausärzte müssen häufig auch transurethrale Dauerkatheter bei Pflegepatienten auswechseln. Sehr zum Leidwesen der betroffenen Ärzte konnte das Wechseln von transurethralen Dauerkathetern nach dem alten EBM nicht gesondert berechnet werden - diese Tätigkeit war mit der Berechnung der Ordinationsgebühr Nr. 1 abgegolten.
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelabrechnung
Frage:
„
Regelmäßig erörtern wir die Modalitäten der präventiven Koloskopie mit Patienten, die über 55 Jahre alt sind, und berechnen dafür die Nr. 154 EBM. Wenn sich Patienten dazu entscheiden, eine präventive Koloskopie durchführen zu lassen, überweisen wir diese an benachbarten Gastroenterologe. In Absprache mit den Gastroenterologen verordnen wir dann jeweils auch ein Abführmittel zur Vorbereitung auf die Koloskopie.
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Im Winter kommen verstärkt Patienten mit depressiven Verstimmungen in die Hausarztpraxis. Man schätzt, dass etwa zehn Prozent der Bevölkerung von der saisonalen depressiven Störung (SAD) betroffen ist. Die SAD lässt sich in vielen Fällen erfolgreich mit der Lichttherapie behandeln. Grundsätzlich helfen oft auch ausgedehnte Spaziergänge bei Tageslicht, für die vielen Patienten aber die Zeit oder die Motivation fehlt. Typisch für die SAD sind das Auftreten in der dunklen Jahreszeit und ...
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Frage: „
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel können auch nicht verschreibungspflichtige Abführmittel zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit bestimmten Grunderkrankungen weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, so bei Tumorleiden, Megakolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation, bei chronischer ...
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Neuer EBM
Hausbesuche gehören unabdingbar zum Leistungsspektrum des Hausarztes. Wegen der relativ geringen Honorierung erfreuen sie sich allerdings keiner besonderen Beliebtheit, insbesondere weil sie relativ zeitraubend sind. Auch die dringenden Besuche aus der Sprechstunde heraus oder zu Unzeiten sind nach dem alten EBM nur unzureichend bewertet. Hier zeichnet sich im neuen EBM eine deutliche Besserung ab.
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01.01.2005 · Fachbeitrag aus AAA · Neuer EBM
Der alte EBM enthält für die Betreuung von Patienten mit schweren Krankheitsbildern besondere, gut bewertete Positionen: die Nr. 14 für die Betreuung Schwerkranker, die in der familiären bzw. häuslichen Umgebung gepflegt werden, und die Nr. 15 für entsprechende Patienten, die in beschützenden Wohnheimen bzw. in Pflegeheimen mit Pflegepersonal versorgt werden.
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