01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Für die Abrechnung der Nr. 02310 sind unter anderem mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal erforderlich. Bedeutet dies, dass ich die sekundär heilende Wunde bzw. das Decubitalulcus auch dreimal behandelt haben muss? Oder reicht beispielsweise bei einer Behandlung am Quartalsende auch eine einmalige Nekrosenabtragung aus, wenn vorher aus anderen Gründen Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„Seit einiger Zeit bieten wir an jedem zweiten Samstag vormittags Sprechstunden an und berechnen dann bei jedem Patienten zusätzlich zu den erbrachten Leistungen den Samstagszuschlag Nr. 01102 (260 Punkte). Ist diese Position auch für die Patienten berechnungsfähig, die nach Absprache bei den Arzthelferinnen in der Samstagssprechstunde nur ein Rezept abholen, wofür dann die Nr. 01430 (Verwaltungskomplex) berechnet wird?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelregress
Immer dann, wenn Ärzte sich Regressen wegen der Verordnung von Heil- oder Arzneimitteln ausgesetzt sehen, wird die Frage nach Versicherungen laut. Gibt es Möglichkeiten, den Regress über eine Versicherung abzuwickeln? Trägt eventuell eine Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten für das Verwaltungsverfahren und das sich anschließende sozialgerichtliche Verfahren einschließlich der anfallenden Gerichtskosten?
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Frage:
„In unserer hausärztlichen Praxis führen wir beispielsweise bei Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule auch Elektrotherapien als Reizstrombehandlung durch. Die Abrechnung der entsprechenden EBM-Nr. 02511 ist jedoch auf acht Anwendungen im Quartal begrenzt. Ich habe jetzt gehört, dass wir die Reizstrombehandlung ab der neunten Anwendung bei medizinischer Notwendigkeit privat nach GOÄ liquidieren dürfen. Ist diese Aussage richtig?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Kinder-Früherkennung
Die in den Leistungslegenden des EBM 2000plus bei den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U2 bis U9 genannten Zeiten beziehen sich auf die in den Kinder-Richtlinien genannten Regel-Untersuchungszeiträume. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Untersuchungen nur in diesen Zeiträumen durchgeführt werden dürfen. Vielmehr gelten die in den Kinder-Richtlinien und den Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung des Gemeinsamen Bundesausschusses genannten Toleranzgrenzen unverändert auch für ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Eine der häufigsten Schwindelformen, besonders im Alter, ist der gutartige Lagerungsschwindel. Gebräuchliche Abkürzungen für diese Erkrankung sind „BPLS“ (benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel) und „BPPV“ (benign positional paroxysmal vertigo).
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Alternative Behandlungsmethoden
Es verletzt die Grundrechte von Kassenpatienten, wenn ihnen zur Behandlung lebensbedrohlicher oder regelmäßig tödlicher Erkrankungen, für die es keine allgemein anerkannte schulmedizinische Therapie gibt, die Leistung einer anderen Behandlung verwehrt wird, bei der Aussicht auf Heilung oder zumindest einen besseren Krankheitsverlauf besteht. Dies ist die Essenz aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (Az: 1 BvR 347/98), über den sogar die ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelverordnung
Abführmittel bzw. Mittel zur Darmreinigung sind in der Regel nicht verschreibungspflichtig und deswegen als OTC-Mittel grundsätzlich von der Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat allerdings Ausnahmen für die Verordnung von Mitteln zur Darmreinigung eingeräumt, so zum Beispiel, wenn diese vor Eingriffen wie etwa Endoskopien verabreicht werden müssen.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Krebsvorsorge und Gesundheitsuntersuchungen gehören zu den Standardleistungen einer hausärztlichen Praxis. Umso wichtiger ist es, die Abrechnungsbedingungen und -modalitäten zu kennen.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AAA · Diagnosenverschlüsselung
Alle Jahre wieder gibt es Änderungen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Diagnosenverschlüsselung: Ab 1. Januar 2006 gilt die Version 2006 des ICD-10-GM.
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