27.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Von den erbrachten und abgerechneten arztgruppenübergreifenden allgemeinen EBM-Gebührenpositionen werden jedes Quartal einige nicht vergütet, weil sie für Hausärzte als Bestandteil der Versichertenpauschalen nicht gesondert berechnungsfähig sind. Es dürfte kaum möglich sein, die entsprechenden Leistungen einfach nicht mehr zu erbringen. Und nicht jede Praxis-EDV warnt und zeigt an, wenn ausgeschlossene EBM-Nrn. eingegeben werden.
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02.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
KBV und Krankenkassen haben sich auf eine höhere Bewertung der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts 35.2 EBM verständigt. Rückwirkend zum 1. Januar 2012 wird die Bewertung dieser Leistungen für alle Ärzte und Psychotherapeuten (also auch für Hausärzte mit entsprechender Abrechnungsgenehmigung) um 2,7 Prozent angehoben. Zudem erhalten Ärzte und Psychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Strukturzuschlag.
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02.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Impfungen
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre aktualisierten Impfempfehlungen veröffentlicht. Änderungen gibt es bei der Impfung gegen Pneumokokken im Säuglings- und Kleinkindalter (Impfschema), der Impfung gegen Meningokokken (Indikationsimpfung gegen Meningokokken B), bei der Impfung gegen Gelbfieber und bei der passiven Immunisierung gegen Varizellen.
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01.10.2015 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Wenn auch wenig bekannt, so sind Infektionen mit Yersinia enterocolitica recht häufig. Bei etwa 40 Prozent der deutschen Normalbevölkerung ließen sich entsprechende Antikörper nachweisen. Am häufigsten betroffen sind Kinder und Jugendliche. Die Erkrankung verläuft als bakterielle vom Penetrationstyp. Als Infektionsquellen gelten rohes Hackfleisch, rohes Hühnerfleisch, nicht-pasteurisierte , und verunreinigtes Trinkwasser. In den meisten Fällen ist keine spezifische Therapie notwendig.
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30.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungsprüfung
Hat ein Vertragsarzt nachweislich nur aufgrund schlichten Versehens eine EBM-Nr. fehlerhaft angesetzt, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nur den Differenzbetrag zwischen angesetzter und tatsächlich entstandener Gebührenordnungsposition (GOP) einfordern. Die KVen seien in diesen Fällen gehalten, eine Umsetzung in die tatsächlich entstandene GOP vorzunehmen (Sozialgericht Gotha [SG], Urteil vom 14.1.2015, Az. S 7 KA 7356/11).
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Novelle
Mehr Bürokratie und GKV-ähnliche Strukturen: Dieses Szenario droht mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), analysiert man die aktuellen Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung, die weitgehend geheim ablaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass die bisherige klare Trennung zwischen dem Behandlungsvertrag (Arzt/Patient) und dem Versicherungsverhältnis (PKV/Patient) aufgeweicht wird.
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Strafrecht
Die Schweigepflicht ist im Interesse eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient stets streng einzuhalten. Sie umfasst daher bereits die Tatsache, dass jemand einen Arzt konsultiert hat. Deswegen wird durch die Informationsweitergabe zur Durchsetzung der Honorarforderung stets der Tatbestand des § 203 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Zu klären bleibt, in welchen Fällen dies „unbefugt“ erfolgt.
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Immer wieder werden in Leserbriefen und GOÄ-Seminaren Fragen zum Behandlungsfall der GOÄ gestellt und es zeigen sich bei manchen Ärzten „Abrechnungslücken“.
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Jeder Hausarzt kennt das: Ein Besuch wird angefordert, doch beim Eintreffen des Arztes ist der Patient nicht anwesend. Weil zum Beispiel ihm selbst oder seinen Angehörigen das Krankheitsbild so dramatisch erschien, dass ein Transport in die nächste Klinik veranlasst wurde.
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