12.07.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ärztliche Kerntätigkeiten, die dem Arzt vorbehalten sind, dürfen keinesfalls an nichtärztliches Personal übertragen werden, denn sonst drohen massive Honorarrückforderungen von rückwirkend bis zu zehn Jahren, wie der folgende Fall einer Hausärztin zeigt, die einem Elektriker (angeblich) Prokura erteilt hat und sich durch ihn auch ärztlich vertreten ließ.
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05.07.2017 · Nachricht aus AAA · Praxisorganisation
Immer wenn eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim ersten Arztbesuch im Quartal nicht eingelesen werden kann, kommt das Ersatzverfahren zum Zuge. Problematisch war das Ersatzverfahren bislang jedoch dann, wenn der Patient z. B. nur telefonisch kontaktiert wurde. Diese und weitere Konstellationen wurden jetzt im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BVM-Ä) klarer geregelt.
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05.07.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnungspositionen für die Substitutionsbehandlung im EBM an die Weiterentwicklung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) angepasst. Mit Wirkung zum 01.10.2017 werden zwei neue Leistungspositionen für die Take-Home Vergabe und die Konsiliarius-Regelung in den EBM aufgenommen. Weitere Änderungen betreffen die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und den neu eingeführten Begriff der Behandlungswoche. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen ...
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Betreuungsstrukturverträge
Das Bundesversicherungsamt (BVA) macht den gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) Druck. Es geht um rechtswidrige Passagen in Betreuungsstrukturverträgen. Ärzte hätten daran teilgenommen, ohne dass es ein schriftliches Teilnahmeverfahren gab. In der Folge flössen immer noch Honorare allein für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen – eine Praxis, die seit der Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes explizit verboten ist.
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Der Bewertungsausschuss hat die Anmerkungen zur Nr. 03062 (NäPa-Besuch) an die Anmerkungen zur Nr. 03063 (NäPa-Mitbesuch) angepasst. Seit 01.07.2017 ist die Nr. 03062 in begründetem Einzelfall auch neben Besuchen nach der Nr. 01415 berechnungsfähig. Lesen Sie zum Thema auch AAA 09/2016, Seite 4 und AAA 01/2017, Seite 3.
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im März 2017 die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie um Diagnosen zu Erkrankungen des Lymphsystems ergänzt. Somit werden Lymphödeme bereits ab Stadium II als schwere und dauerhaft funktionelle bzw. strukturelle Schädigungen anerkannt. Verordnungen von manueller Lymphdrainage mit den ICD-Codes I89.01, I89.02, I89.04, I89.05, I97.21, I97.22, I97.82, I97.83, I97.85, I97.86, Q82.01, Q82.02, Q82.04 und Q82.05 begründen einen langfristigen ...
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2017 die Präambel zum Abschnitt 30.13 (Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung) in zwei Punkten geändert.
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Präventionsempfehlung
In AAA 06/2017, Seite 1 hatten wir bereits über den zum 01.07.2017 neu eingeführten Vordruck Muster 36 („Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärversorgung gemäß § 20 Abs. 5 SGB V“) berichtet. Dem damit verbundenen zusätzlichen Aufwand f ür die Beratung und Ausstellung dieser Empfehlung wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bewertung für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U 3 bis U9, die Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 und die Gesundheitsuntersuchung zum ...
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2017 zwei Leistungen für das Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie in den Abschnitt 1.7.1 des EBM aufgenommen, die bis zur U2 (die Toleranzgrenze der U2 liegt beim vollendeten 14. Lebenstag) abgerechnet werden können. Der Arzt, der die U2 durchführt, hat sich zu vergewissern, dass das Screening dokumentiert wurde. Soweit dies nicht der Fall gewesen ist, hat er die Untersuchung zu veranlassen.
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29.06.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Infektionsschutz
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2017 die aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen umgesetzt und damit den für die spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA in Betracht kommenden Personenkreis erweitert.
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