04.05.2018 · Nachricht aus AAA · Selbstzahlerleistungen
IGe-Leistungen spielen in vielen Arztpraxen eine immer größere Rolle und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch wie gelingt ein IGeL-Management? Das Buch „Erfolgreich IGeLn – Analyse, Vermarktung, Organisation“ setzt sich selbst zum Ziel, „eine schnelle, gewinnbringende und umsetzbare Einführung von individuellen Gesundheitsleistungen in der Arztpraxis zu erleichtern“. Wir machen den Buchcheck.
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04.05.2018 · Nachricht aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an die Hand zu geben. Die Bundesärztekammer (BÄK) informiert in verschiedenen Publikationen über IGeL und überarbeitet diese kontinuierlich. So haben BÄK und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Erstellung ihres IGeL-Ratgebers „Selbst zahlen?“ zahlreiche ...
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04.05.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Einwände gegen die erstellte Rechnung sind bei IGe-Leistungen (IGeL) selten, da der Patient durch die vorher geschlossene IGeL-Vereinbarung die Kosten kennt und sich damit einverstanden erklärt hat. Zudem ist kein Kostenträger als „kontrollierende Instanz“ involviert. Ist der Patient aber unzufrieden, prüft er die Rechnung doch und widerspricht bei Zweifeln an der Richtigkeit. Aus formalen Gründen (und auch wegen der Kritik von Krankenkassen und „Verbraucherschützern“ an nicht ...
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02.05.2018 · Nachricht aus PFB · Videobeitrag
Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben Seiten reicht heute – gerade für eine junge Praxis – definitiv nicht mehr. In diesem Video zeigt Dr. Lars Lindenau Möglichkeiten und Grenzen des Werberechts verständlich auf und gibt eine ganze Reihe nützlicher Tipps für die eigene Kommunikationsstrategie.
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27.04.2018 · Nachricht aus AAA · Rehabilitation
Ein Arzt kann für die nicht lege artis erfolgte Erstellung eines Wiedereingliederungsplans haftbar gemacht werden, wenn dem Patienten hieraus Schäden entstehen (Landgericht [LG] Koblenz, Urteil vom 25.01.2018, Az: 1 O 359/16). Die Entscheidung ist deshalb aufsehenerregend, weil ein Wiedereingliederungsplan als Haftungsgrund bisher kaum im Fokus der Rechtsprechung stand.
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27.04.2018 · Nachricht aus AAA · EBM 2018
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisiert die seit April 2018 geltenden Regeln der Laborreform und fordert eine „Reform der Reform“. Die im G-BA getroffenen Beschlüsse seien reine Honorarpolitik, aber nicht medizinisch begründbar. Zudem nehme die Reform des Wirtschaftlichkeitsbonus massive und gesundheits-gefährdende Verluste in der Versorgungsqualität in Kauf.
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25.04.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 beschlossen, die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Leistung selbst darf allerdings nur von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden.
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24.04.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Budgetierung
Anlässlich der Präsentation eines Konzepts für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Budget hat die KBV im April 2018 die Unterschiede bei Vergütungsquoten für vertragsärztliche Leistungen in den regionalen KVen vorgelegt. Danach wurden 2016 bundesweit im hausärztlichen Versorgungsbereich 6 Prozent der Leistungen durch die Budgetierung nicht vergütet, im fachärztlichen Versorgungsbereich sogar 15 Prozent. Dies entspricht insgesamt einem Betrag von ca. 2,9 Mrd. Euro.
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24.04.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Qualitätssicherung
Seit dem 01.04.2018 gilt eine neue Qualitätssicherungsvereinbarung „Speziallabor“. Die QS-Vereinbarung ersetzt die Richtlinie der KBV für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung und gilt für alle Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 32.3 und für die entsprechenden laboratoriumsmedizinischen Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM.
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24.04.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Zum 01.10.2018 werden zwei neue Vordrucke eingeführt: Muster 64 „Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V“ und Muster 65 „Ärztliches Attest Kind zur Verordnung einer medizinischen Vorsorge/Rehabilitation für Mütter oder Väter gemäß §§ 24, 41 SGB V“.
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