26.02.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Über die zum 01.01.2018 eingeführte neue Präventionsleistung „Screening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab dem 65. Lebensjahr“ hatten wir bereits in den Ausgaben 12/2017 und 01/2018 berichtet. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Fragen sind zwischenzeitlich geklärt und werden nachfolgend zusammengefasst.
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26.02.2018 · Nachricht aus AAA · Kassenabrechnung
Die seit 2016 ausgesetzte Stichprobenprüfung der Akupunkturbehandlung wird wieder aufgenommen. KBV und Krankenkassen konnten sich nicht auf eine weitere Aussetzung dieser Prüfung verständigen.
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Weil die GOÄ völlig veraltet ist und moderne medizinische Leistungen nicht mehr in ihr abgebildet sind, bleibt Ärzten oft nichts anderes übrig, als analog abzurechnen. Hier jedoch gibt es viele Interpretationsspielräume. Beispiele, wie Ärzte es (meist) nicht machen sollen, gibt der PKV-Verband, der Analogabrechnungen von Ärzten im Internet veröffentlicht und kommentiert.
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23.02.2018 · Nachricht aus AAA · Telematik
Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist im E-Health-Gesetz festgeschrieben und betrifft Patienten, die mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Diese Patienten sollen so bei der richtigen Einnahme der Arzneimittel unterstützt werden. Die KBV hat ihre Praxisinformation zum Medikationsplan überarbeitet und geht auch darauf ein, wie die Informationen elektronisch genutzt werden können.
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23.02.2018 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Wichtigster Vertreter der Androgene ist das zu 90 Prozent in den Gonaden gebildete Testosteron. Krankheits- oder altersbedingt kann es beim erwachsenen Mann durch Unterfunktion des Hodens zu einem Testosteronmangel (Hypogonadismus) kommen. Hypogonadismus kann beim Mann zu vielfältigen Beschwerden und ernsthaften Erkrankungen führen. Dabei sind die Ursachen eines Testosteronmangels äußerst vielfältig.
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21.02.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Hypogonadismus
Die Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit männlichem Hypogonadismus muss bei vorliegendem Verdacht bzw. nach gesicherter Diagnose grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden. Was es bei der Verordnung des Testosteronpräparats Nebido® zu beachten gibt, erfahren Sie hier.*
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