30.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Wegen vermeintlich falscher Berechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01413 EBM kommt es immer wieder zu Streichungen. Häufigste Beanstandung: Parallelbesuche werden ebenfalls mit den GOP 01410, 01411, 01413, 01415 oder 01418 abgerechnet, wobei die Prüfgremien dann häufig die Auffassung vertreten, die weiteren Besuche hätten mit der GOP 01413 abgerechnet werden müssen.
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30.07.2018 · Nachricht aus AAA · Einkommensteuer
Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die praktische Ausbildung von PJlern zahlt, kann die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (‚Übungsleiter-Pauschale‘) nicht beansprucht werden. Die praktische Ausbildung lässt sich nicht hinreichend von der Haupttätigkeit trennen, weshalb es an der erforderlichen Nebentätigkeit fehlt (FG Schleswig-Holstein 7.3.18, 2 K 174/17).
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Eine übergewichtige Patientin (174 cm, 98 kg), 56 Jahre alt, stellt sich in der Sprechstunde vor. Sie klagt über seit einigen Wochen bestehende diffuse Bauchschmerzen. Es bestehe Übelkeit, zeitweise habe sie verstärktes Aufstoßen und vereinzelt auch Erbrechen, letzteres jedoch recht selten. Der Stuhlgang sei normal, Schmerzen direkt habe sie nicht.
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Bei Abrechnungsprüfungen werden zunehmend die Dokumentationen der abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) einbezogen; dies insbesondere in Bezug auf die Vollständigkeit der Dokumentationspflicht bei GOPen mit mehreren obligaten Leistungsinhalten. Hierüber haben wir in AAA 07/2018, Seite 8 berichtet. Nun haben uns einige Leser darauf aufmerksam gemacht, dass derzeit auch die Vollständigkeit der Erbringung der psychosomatischen Grundleistungen nach den GOPen 35100 und 35110 sowie die ...
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2018
Die mathematischen Grundzüge zur Berechnung des individuellen Laborbonus sind nicht unbedingt einfach zu erkennen. Da es aber letztendlich darum geht, den Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) zu errechnen und ggf. das eigene Anforderungsverhalten bezüglich der Laboranalysen anzupassen, ist es wichtig, den Laborbonus individuell berechnen zu können. Bei geschickter Beobachtung und Lenkung der Labordiagnostik lässt sich nämlich der Praxisgewinn über die Höhe des WiBo steigern.
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Im Streit um die Frage, ob Vertragsärzte ihre Honorarforderungen gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an Dritte abtreten dürfen, hat das Bundessozialgericht (BSG) den Ärzten den Rücken gestärkt und Abtretungsverbote der KVen in mehreren Verfahren für ungültig erklärt (Urteile vom 27.06.2018, Az. B 6 KA 38/17 R, B 6 KA 39/17 R und B 6 KA 40/17 R).
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Für das Verweilen bei einem Patienten ist Nr. 56 GOÄ ansatzfähig. Die Abrechnungsbestimmungen zur Nr. 56 werden jedoch oft falsch ausgelegt, weshalb es immer wieder zu Beanstandungen dieser Leistung kommt. Ebenso kann aber auch die Nichtbeachtung bzw. Falschinterpretation der allgemeinen Abrechnungsbestimmungen zu Honorarverlusten führen.
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25.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Haftungsrecht
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Und damit Hauptsaison der Praxisvertretungen. Aber wer haftet eigentlich, wenn dem Vertreter während der Abwesenheit des Praxisinhabers ein Behandlungsfehler unterläuft? Für eigene Behandlungsfehler haftet der Vertreter stets persönlich aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Ob daneben auch der Praxisinhaber in Anspruch genommen werden kann, hängt entscheidend davon ab, wie dieser seine Vertretung organisiert.
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25.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Gebührenordnungspositionen des organisierten Notfalldienstes scheint die Berechnung von Sonderleistungen immer wieder Probleme zu machen. Was genau können Sie abrechnen, wenn sich Ihr eigener Patient notfallmäßig mit einer Sprunggelenksverletzung am Samstag im organisierten Notfalldienst vorstellt – und Sie selbst haben Dienst?
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25.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Für viele Vertragsärzte unbekannt ist die Nr. 209 GOÄ, die für das Auftragen von Externa abgerechnet werden kann. Immerhin hat die Nr. 209 mit 150 Punkten (1,0-fach = 8,74 Euro) dieselbe Bewertung wie eine eingehende Untersuchung nach Nr. 3 GOÄ. Dies entspricht beim Schwellenwert einem Honorar von 20,11 Euro, beim Höchstsatz (3,5-fach) von 30,60 Euro! Bei der Nr. 209 GOÄ handelt es sich zudem um eine Leistung, die auch sehr gut an nichtärztliches Personal delegiert werden kann. Wann ...
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