22.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Das Honorar für ärztliche Leistungen bei GKV-Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde ist zum 01.10.2019 auf eine neue Basis gestellt und damit attraktiver geworden. Doch zur Abrechnung ist eine Genehmigung der KV erforderlich. Nachzuweisen sind eine apparative Mindestausstattung sowie eine Vereinbarung mit einem zertifizierten Videodienstanbieter.
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20.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2019
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beanstandet (1 x) bzw. mit Auflagen versehen (4 x). Gegen zwei der Auflagen hat der Bewertungsausschuss nun Klage eingereicht.
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19.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Mit der Corona-Pandemie setzt sich die telemedizinische Betreuung von Patienten immer mehr durch. Im Mai 2020 hat die Bundesärztekammer (BÄK) Abrechnungsempfehlungen für telemedizinische Leistung beschlossen, die zeitlich unbefristet gelten (online abrufbar unter iww.de/s3904 ).
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14.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage: Wir nehmen regelmäßig am organisierten Notfalldienst teil, teilweise direkt in unserer Praxis aber auch in speziell dafür eingerichteten zentralen Praxen für den Notfalldienst. Besonders im Verlauf der ersten winterlichen Grippewellen bestellen wir im Notfalldienst behandelte Patienten zur Weiterbehandlung in unsere Praxis, wenn diese sich zur Weiterbehandlung nicht zu einem anderen Hausarzt begeben wollen. Zumeist handelt es sich dabei um uns unbekannte Patienten, die in den ...
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13.11.2019 ·
Downloads allgemein aus AAA · Downloads · Privatliquidation
Das Verzeichnis enthält die von der Bundesärztekammer empfohlenen Analogbewertungen für selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht in der GOÄ, deren letzte umfassende Novellierung zum 01.01.1996 erfolgte, aufgeführt sind. Die analogen Bewertungen im Verzeichnis sind mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt. Das Verzeichnis wurde zuletzt im Juli 2015 aktualisiert.
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12.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Kommentar
Zum 01.01.2020 tritt die 5. Änderungsverordnung zur GOÄ in Kraft. Sie betrifft allerdings nur Leistungen im Zusammenhang mit der Leichenschau. Eine völlig neue GOÄ auf Grundlage des seit Jahren mit viel Aufwand von privater Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Bundesärztekammer (BÄK) – und auch von Fachverbänden – entwickelten Entwurfs der „GOÄneu“ ist nun aber auch offiziell in weite Ferne gerückt.
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08.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Dokumentation
Ein wichtiges Instrument zur Optimierung des Strahlenschutzes ist der neue Pass für Bildgebung im Kindes- und Jugendalter. Er ersetzt den bisherigen Röntgenpass und beinhaltet neben der Dokumentation von Röntgenaufnahmen die Dokumentation von CT-, MRT- und nuklearmedizinischen Untersuchungen sowie die Gabe von Kontrastmitteln. Der Pass für Bildgebung im Kindes- und Jugendalter wurde von der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und ...
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08.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Digitalisierung
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Gesundheitswesen für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung sorgen soll, ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Neben der ärztlichen Verordnung von Gesundheits-Apps und der Weitergabe von pseudonymisierten Gesundheitsdaten der gesetzlich Krankenversicherten zu Forschungszwecken werden u. a. auch die Sanktionen bei einem fehlenden Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verschärft.
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05.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Report
Privatpatienten spielen für niedergelassene Ärzte weiter eine zentrale wirtschaftliche Rolle. Eine Befragung hat ergeben, dass jede dritte Arztpraxis nach eigenen Angaben ohne Privatpatienten nicht überleben könnte. Zudem erwarten etwa neun von zehn Ärzten, dass es in Zukunft immer mehr telemedizinische Angebote geben wird. In der Gesamtbevölkerung teilt diese Einschätzung nur jeder Zweite.
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05.11.2019 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Während die präoperative Diagnostik im EBM klar geregelt ist, entscheidet bei der GOÄ-Abrechnung allein der Vertragsarzt über den Umfang dieser Diagnostik. Nutzen Sie die damit verbundenen Chancen.
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