30.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Die Abrechnung der EBM-Nr. 03242 (Testverfahren bei Demenzverdacht) war bisher nicht mit einer Prüfzeit hinterlegt. Mit Wirkung zum zweiten Quartal 2020 hat der Bewertungsausschuss für die Nr. 03242 eine Prüfzeit von einer Minute für das Quartalsprofil festgelegt.
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Seit dem 01.04.2020 können Vertragsärzte mit einer Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung die EBM-Nr. 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens zehn Minuten) auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchführen und abrechnen.
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27.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit ist nicht nur auf ein Verhalten abzustellen, das im beruflichen Umfeld auf Missfallen stößt oder das unmittelbare Arzt-Patienten-Verhältnis betrifft. Für den Entzug der Approbation ist lediglich entscheidend, dass es sich um eine gravierende Verfehlung handelt, die geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, wenn das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos bliebe (Beschluss des OVG ...
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Refresher
Viele Patienten scheuen in der aktuellen Situation aufgrund der Coronapandemie den Gang zum Arzt, haben aber natürlich weiterhin ihre Beschwerden und gesundheitlichen Probleme. Deshalb greifen sie zum Telefon , um so auch weiterhin ärztliche Hilfe zu bekommen. In der GOÄ sind die Ziffer 1 bis 3 regelhaft, die Ziffern 4, 806 und 812 hingegen in Einzelfällen und bei sauberer Dokumentation telefonisch erbringbar und abrechenbar.
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Wenn ein Arzt weiß bzw. über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten unsicher ist, so muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei Verletzung dieser Pflicht der Patient die Beweislast dafür trägt, dass er sich bei ordnungsgemäßer Information gegen die in Rede stehende ...
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Eine 64-jährige Patientin stellt sich mit einem seit etwa zwei Wochen anhaltenden Husten in der Sprechstunde vor. Sie gibt an, an einem trockenen Husten zu leiden, der sie auch in der Nacht quäle, Auswurf wird verneint. Seit einigen Tagen habe sie auch leichte Kopf- und Gliederschmerzen und fühle sich deutlich abgeschlagen. An Vorerkrankungen sind eine Hypertonie und eine Herzinsuffizienz bekannt.
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24.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Die Folgen der dynamischen Ausbreitung des Coronavirus betreffen insbesondere auch die Arztpraxen. Für Vertragsärzte ist daher bereits eine Reihe von Regelungen getroffen bzw. gelockert worden, um die Abläufe in den Praxen zu vereinfachen. Dieser Newsletter zeigt die aktuellen Entscheidungen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2), die die Kassenabrechnung beeinflussen. Daneben werden auch Fragen zur Privatliquidation sowie rechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus ...
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24.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Coronavirus
Die Regelung, nach der Vertragsärzte ihre Patienten bei bestimmten Verdachtsfällen auch nach einem Telefonat krankschreiben dürfen, wurde erweitert. Ab sofort ist in diesen Fällen eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung für bis zu 14 statt zuvor 7 Tage möglich. Zudem ist die telefonische AU nun auch für Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus erlaubt. Auf diese Erweiterug haben sich KBV und Krankenkassen geeinigt.
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24.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Leserforum
Frage: „Wie können wir einen Test auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) adäquat nach GOÄ abrechnen?“
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24.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Coronavirus
Der Bewertungsausschuss ermöglicht vor dem Hintergrund der Coronavirus-Ausbreitung die Erstattung der Portokosten für die Versendung von Verordnungen und Überweisungen mit je 0,90 Euro. Den Ärzten werden diese Portokosten bei bekannten Patienten und bei Abrechnung der EBM-Nr. 40122 vergütet. Diese Ausnahmeregelung soll ab sofort bis zum 30.06.2020 gelten.
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