15.08.2022 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsunfähigkeit
Die bloße Tatsache, dass eine Arbeitsunfähigkeit kurze Zeit nach Erteilung einer Abmahnung begonnen hat, ist nicht geeignet, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.
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29.07.2022 · Nachricht aus AA · Statisktik
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Juli kräftiger zugenommen als jahreszeitlich üblich. Dies liegt jedoch an der Erfassung ukrainischer Geflüchteter. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen und Unsicherheiten weiterhin stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Nachweisgesetz
ArbG müssen seit dem 1.8.22 bei Neueinstellungen mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. In Umsetzung einer EU-Richtlinie
änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der ArbG nachkommen muss. Auch ein Informationsblatt, das dem ArbN auf Anfrage ausgehändigt werden kann, bietet sich an. All das muss schriftlich erfolgen, denn bei jedem Verstoß drohen sonst bis 2.000 EUR Bußgeld.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungs- und zum Prozessrecht.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · Sommer-Spezial 2022
Auch im letzten Jahr hatten die Aufsichtsbehörden für Datenschutz
in Deutschland wieder viel zu tun. Ein beachtlicher Teil davon betrifft den Beschäftigtendatenschutz. Nachfolgend vier typische Fälle direkt aus den Tätigkeitsberichten (TB) der Aufsichtsbehörden. Interessant: Die Fälle wurden häufig von ArbN, vom ArbG oder Betriebsräten (BR) direkt gemeldet.
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25.07.2022 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Sucht ein ArbG in seiner Stellenausschreibung „coole Typen“, begründet dies jedenfalls ohne weiteren Sachvortrag des abgelehnten Bewerbers noch keine Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts im Sinne von §§ 1, 7 Abs. 1, 11 AGG. Leitet der ArbG die Bewerbung eines potenziellen ArbN unbefugt und mit einem negativen Kommentar versehen an externe Dritte weiter, kann dies Entschädigungsansprüche des Bewerbers wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auslösen.
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