01.04.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
(LAG Düsseldorf 19.11.04, 7 (11) Sa 1292/04, Abruf-Nr.
050628
)
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenz
Der „starke“ vorläufige Insolvenzverwalter kann ein Arbeitsverhältnis nicht nach § 113 S. 2 InsO kündigen (BAG 20.1.05, 2 AZR 134/04, Abruf-Nr.
050629
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Zeigt der ArbN den ArbG bei Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) an oder erstattet gar Strafanzeige, sind Konflikte vorprogrammiert. Ein solches Verhalten begründet i.d.R. ein erhebliches - subjektives - Interesse des ArbG an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem betreffenden ArbN. Der Beitrag zeigt auf, worauf in diesen Fällen zu achten ist.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Mehr noch als in anderen Bereichen ist der ArbN im Arbeitsrechtsstreit auf eine schnelle Entscheidung angewiesen. Schließlich geht es hier oft um seine Existenz. Diesem Anliegen läuft ein langer Streit um die Zuständigkeit des Gerichts entgegen. Der Beitrag zeigt, wie Sie eine solche Verzögerung vermeiden können und bietet eine entsprechende Musterformulierung.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenz
In den letzten Ausgaben von Arbeitsrecht aktiv wurde aufgezeigt, was beim Antrag auf Insolvenzgeld beachtet werden muss (AA 05, 6) und welchen Umfang das Insolvenzgeld hat (AA 05, 21). Da der ArbN bei Antragstellung schon längere Zeit ohne Einkommen ist, stellt sich die Frage, wie die Zahlung des beantragten Insolvenzgelds beschleunigt werden kann. Der vorliegende Beitrag gibt Antworten auf diese Frage.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Immer wieder geben Äußerungen von ArbN, die der ArbG als grobe Beleidigung seiner Person versteht, Anlass zu verhaltensbedingten Kündigungen. Wie komplex allerdings das Prüfungsprogramm in solchen Fällen sein kann, zeigt eine exemplarische Entscheidung des BAG (6.11.03, 2 AZR 177/02, AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, Abruf-Nr.
050242
).
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Die Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II hat zur Folge, dass in der überwiegenden Zahl der Landkreise die bisherigen Träger der Leistungen, also die Kommunen und die Agenturen für Arbeit, in der Organisationsform von Arbeitsgemeinschaften (§§ 44b SGB II, 94 SGB X) gemeinsam ALG II-Empfänger betreuen müssen. Der Gesetzgeber hat hiermit auf Verwaltungsebene weitgehend rechtliches Neuland betreten. Der Beitrag zeigt die Probleme auf, die sich bei der ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Fehlt es an der Zustellung eines vollständig abgefassten Urteils eines Arbeitsgerichts, beginnt die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung. In diesem Fall endet die Berufungsfrist sechs Monate und die Berufungsbegründungsfrist sieben Monate nach Verkündung (BAG 28.10.04, 8 AZR 492/03, Abruf-Nr.
050245
).
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