01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Fortsetzungskrankheit oder nicht? Entgeltfortzahlung oder nicht? Diese Fragen stellen sich, wenn der ArbN mehrfach in engem zeitlichem Zusammenhang arbeitsunfähig ist. Da der ArbG von den Krankheitsursachen i.d.R. keine Kenntnis haben kann, muss zunächst der ArbN darlegen, dass eine neue Erkrankung vorliegt. Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Bestreiten des ArbG muss er die Tatsachen darlegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Vertragsgestaltung
Das BAG hat formularmäßig vereinbarte Ausschlussklauseln einer AGB-Kontrolle unterzogen und dabei unwirksame Klauseln festgestellt.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Vergleiche werden vor den Arbeitsgerichten üblicherweise mit einer Widerrufsfrist vereinbart. Was aber gilt, wenn diese Frist ohne Verschulden des Anwalts nicht eingehalten wird - z.B. weil der Widerrufsschriftsatz wegen einer Verzögerung der Postzustellung nicht rechtzeitig bei Gericht eingeht?
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Immer wieder gibt es in der Praxis Probleme mit verspäteten oder gar unterlassenen Nachweisen der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist unklar, ob die zahlreichen Verstöße hiergegen eher auf Unkenntnis der ArbN, auf deren Nachlässigkeit oder gar auf vorsätzlicher Missachtung ihrer Verpflichtungen beruhen. Der Beitrag zeigt zusammenfassend die Pflichten der ArbN zur Anzeige von Arbeitsunfähigkeitszeiten und ihre kündigungsrechtliche Relevanz auf.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kostenrecht
Das nach § 8 TzBfG auf Zustimmung des ArbG zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung gerichtete Verfahren ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 S. 1 GKG mit dem 36-fachen Betrag der monatlichen Vergütungsdifferenz zu bewerten, aber begrenzt auf das Vierteljahreseinkommen (LAG München 17.8.05, 9 Ta 344/05, Abruf-Nr.
060693
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Behauptet der ArbG im Vergütungsrechtsstreit, der ArbN habe nicht oder nicht ausreichend gearbeitet, trifft ihn die Beweislast. Allerdings muss der ArbN konkreten Tatsachenvortrag zu seiner Arbeitsleistung bringen. Diesen muss der ArbG dann widerlegen (LAG München 20.10.05, 2 Sa 1318/05, Abruf-Nr.
060692
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsentgelt
Die Politik streitet derzeit über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die Diskussion hat auf ein Thema aufmerksam gemacht, das bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit aktuell ist: Wucherische Lohnvereinbarungen. Der Beitrag soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen ArbN trotz entgegenstehender Vereinbarung die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB verlangen können.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
Nach Abschluss einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung steht vielfach die Zwangsvollstreckung an. Bei solchen Mandaten ist meist besondere Eile geboten, denn Angelegenheiten wie z.B. die Vollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder die Beitreibung rückständigen Gehalts betreffen unmittelbar die Existenz des Mandanten. Deshalb werden in diesem Beitrag häufig wiederkehrende Vollstreckungsfehler geschildert, um jene im Kanzleialltag effektiv verhindern zu können.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Gebührenrecht
Nimmt der Insolvenzverwalter ein vom ArbG eingeleitetes, in erster Instanz anhängiges, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ArbG nach § 240 ZPO unterbrochenes arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren auf und führt dieses fort, sind die dem Betriebsrat entstandenen, nach § 40 Abs. 1 BetrVG vom ArbG zu tragenden Rechtsanwaltskosten Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Das gilt auch für Rechtsanwaltsgebühren, die bereits vor Eröffnung des ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Eine einzelvertragliche Altersgrenze, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet, ist wirksam, wenn der ArbN nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine gesetzliche Rente erwerben kann oder bereits erworben hat (BAG 27.7.05, 7 AZR 443/04, NZA 06, 37, Abruf-Nr.
052313
).
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