01.04.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Aufgrund des geltenden Bestandsschutzprinzips wird der „normale“ ArbN im Falle einer Kündigung um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses kämpfen und seine Rückkehr in den Betrieb durchzusetzen versuchen. Bei leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne (nachfolgend: leitende Angestellte) wandelt sich dieser gesetzlich vermittelte Bestandsschutz in einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen durch einen gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch, dessen Höhe im Ermessen des ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Fallen Kündigungsschutzklage und Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitlich eng zusammen, ist bei der Parteibezeichnung besondere Vorsicht geboten. Der Beitrag zeigt anhand einer aktuellen BAG-Entscheidung (21.9.06, 2 AZR 573/05, Abruf-Nr.
070830
) auf, zu welchen Problemen es kommen kann und wie Sie hierauf richtig reagieren.
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
Das LAG München hat klargestellt, dass ein Betriebsübergang nur vorliegt, wenn ein neuer Inhaber den übernommenen Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung der wirtschaftlichen Identität nutzt und fortführt (12.10.06, 2 Sa 990/05, Abruf-Nr.
070832
). In die gleiche Richtung weist ein Urteil des LAG Niedersachsen (14.12.06, 5 Sa 2101/05, Abruf-Nr.
070833
). Danach bleibt der Veräußerer bis zur tatsächlichen Übergabe der wesentlichen Betriebsmittel Inhaber des Betriebs. Unabhängig von ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmerhaftung
In AA 06, 37 wurden die Grundsätze der ArbN-Haftung bereits dargestellt. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zur Haftung des ArbN bei Verkehrsunfällen.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Individualarbeitsrecht
Ein Auszubildender unterliegt während des Bestands des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er schadenersatzpflichtig (BAG 20.9.06, 10 AZR 439/05, Abruf-Nr.
063009
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Der ArbN hatte kurz nach einer Weiterbildung das Arbeitsverhältnis gekündigt. Der ArbG verlangte die Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Die zuvor getroffene Vereinbarung sah eine Rückzahlung vor entweder bei vorzeitiger Beendigung der Weiterbildung aus vom ArbN zu vertretenden Gründen (1. Alt.), oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme (2. Alt.). Der ArbG hatte seine Klage ausschließlich auf die 2. Alt.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Individualarbeitsrecht
Stellt der ArbG den ArbN nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche von der Arbeit frei und bittet er den ArbN zugleich, ihm die Höhe des während der Freistellung erzielten Verdienstes mitzuteilen, überlässt der ArbG dem ArbN die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit und gerät während der verbleibenden Zeit gem. § 293 BGB in Annahmeverzug (BAG 6.9.06, 5 AZR 703/05, Abruf-Nr.
070481
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II sind die Sozialgerichte zuständig (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG) (BAG 8.11.06, 5 AZB 36/06, Abruf-Nr.
070484
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozesskostenhilfe
Wenn neben einem Antrag gem. § 4 KSchG ein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird, kann die hinreichende Erfolgsaussicht für den allgemeinen Feststellungsantrag nicht verneint werden, wenn dieser mit der Möglichkeit von Folgekündigungen begründet wird (LAG Hessen 9.11.06, 2 Ta 472/06, Abruf-Nr.
070482
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AA · Richtiger Klageantrag
Häufig werden in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten im Rahmen einer Stufenklage die Anträge gestellt, zunächst den ArbG auf Abrechnungserteilung und anschließend auf Zahlung aus dieser Abrechnung zu verurteilen. Diese Klageanträge sind i.d.R. unzul ässig und helfen dem Kläger in der Praxis nicht weiter! Selbst wenn sie ausnahmsweise zulässig wären, könnte der obsiegende Kläger zunächst lediglich auf Abrechnung, nicht aber auf Zahlung vollstrecken. Dies liegt nicht in seinem ...
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