26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsänderung
Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon der Untersagung der Betriebsänderung selbst. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können deshalb nur solche Maßnahmen des ArbG untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen (LAG Berlin-Brandenburg 19.6.14, 7 TaBVGa1219/14, Abruf-Nr. 151571 ).
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26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Schadenersatz
Nehmen Beschäftigte Edelmetallrückstände aus der Kremationsasche an sich, kann der ArbG die Herausgabe oder Schadenersatz verlangen, wenn die Herausgabe wegen Verkaufs unmöglich ist. Hierzu sind in entsprechender Anwendung des Auftragsrechts die ArbN nach § 667 BGB verpflichtet (BAG 21.8.14, 8 AZR 655/13, Abruf-Nr. 142749 ).
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26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGB-Kontrolle
Freiwilligkeitsvorbehalte im Rahmen einer vergütungsorientierten Zielvereinbarung sind dann unangemessen benachteiligend im Sinne des
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn dem ArbG freies Ermessen eingeräumt wird, nach Ablauf der Beurteilungsperiode über die Bonuszahlung als solche zu entscheiden. Die in Aussicht gestellte Vergütung steht im Gegenleistungsverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung des ArbN, sodass ein Freiwilligkeitsvorbehalt den ArbN entgegen Treu und Glauben unangemessen ...
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26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
ArbN haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung während ihres Urlaubs. In der Praxis bereitet die Berechnung des Urlaubsentgelts insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn neben dem Festgehalt weitere Gehaltsbestandteile hinzukommen. Besonderheiten sind auch bei der Abgeltung des Urlaubsanspruchs zu berücksichtigen. „Arbeitsrecht aktiv“ erklärt, welche Berechnung in der Praxis funktioniert.
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26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Schwarzarbeit
Bei Nichtigkeit eines Werkvertrags wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, steht dem Werkunternehmer für erbrachte Bauleistungen kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegenüber dem Besteller zu.
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26.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · AGB/Fortbildungskosten
Kostenübernahmevereinbarungen im Rahmen von Fortbildungen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Der ArbG übernimmt (teilweise) die Kosten einer Fortbildung. Der ArbN verpflichtet sich im Gegenzug, seine durch die Fortbildung aufgewertete Arbeitskraft dem ArbG für einen bestimmten Zeitraum weiter zur Verfügung zu stellen. Um diese Verpflichtung durchzusetzen, wird vereinbart, dass der ArbN die Kosten (teilweise) zurückzuzahlen hat, wenn er das Arbeitsverhältnis noch während des ...
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25.09.2014 · Nachricht aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar.
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24.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden
zu erhöhen.Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrolle wird Ihnen „Arbeitsrecht aktiv“ ab dem nächsten Jahr bieten.
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22.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzanfechtung
Die Rückzahlungsverpflichtung des ArbN aufgrund einer Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters ist nicht durch tarifvertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen. Der Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO ist im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien entzogen (BAG 27.2.14, 6 AZR 367/13, Abruf-Nr. 142747 ).
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09.09.2014 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Ruft der Arbeitnehmer, ein hochqualifizierter Akademiker, während eines laufenden Arbeitsgerichtsprozesses um eine leistungsabhängige Vergütung unter Umgehung seines eigenen Anwalts den Anwalt des Arbeitgebers an und beschimpft diesen, dass er sich durch Verbreitung der Lügen und Verleumdungen des Arbeitgebers im Prozess lächerlich mache und seine Anwaltszulassung riskiere, so liegt darin ein Vorgang, der grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund geeignet ist.
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