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    18.03.2016 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer

    In zwei Jahren erhaltene Abfindung günstigst versteuern: Neue Regeln zur Fünftel-Methode

    Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, weil ihr Dienstverhältnis aufgelöst wird, profitieren von der sogenannten Fünftel-Methode. Diese kann auch dann zum Tragen kommen, wenn die Abfindung in Teilbeträgen in zwei Jahren fließt. Nach neuer Auffassung des BMF ist die Fünftel-Methode auch dann zu gewähren, wenn eine Teilzahlung bis zu zehn Prozent der Hauptleistung beträgt.  > lesen

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