24.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Whistleblowing
Whistleblower-Fälle berühren stets das ArbN/ArbG-Verhältnis. Doch wie gehen ArbG in ihren Unternehmen am besten damit um? Bisher fehlt es an speziellen gesetzlichen Regelungen. Teil 1 der Beitragsreihe „Whistleblower im Unternehmen“ besprach neben dem wegweisenden Urteil des EuGH für Menschenrechte im Jahr 2011 weitere wichtige Urteile. Teil 2 zeigt nunmehr auf, wohin die Rechtsprechung bei innerbetrieblichen Anzeigen und Strafanzeigen tendiert. Zudem geht es um die Frage, ob sich für ...
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24.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Lohnwucher
Einem ArbN pro Stunde nur 3,40 EUR zu zahlen, ist sittenwidrig.
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24.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Wegeunfall
ArbN sind auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert. Vom Unfallversicherungsschutz erfasst ist auch der Weg, den ein ArbN macht, um das heimische Hoftor zu schließen, nachdem er mit dem Auto hindurchgefahren ist.
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24.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Nichtraucherschutz
Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ArbG nach § 5 Abs. 2 ArbStättV nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen.
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23.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Macht der ArbN zu Unrecht von einem ihm vermeintlich zustehenden Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung Gebrauch, kann dies nach einschlägigen Abmahnungen auch eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB durch den ArbG rechtfertigen. So entschied es das BAG.
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18.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Probezeit
Der ArbG ist weder europarechtlich noch durch deutsches Recht, insbesondere § 84 Abs. 1 SGB IX, verpflichtet, in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren (BEM) durchzuführen. Er kann daher eine sogenannte Probezeitkündigung ohne vorheriges BEM aussprechen.
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13.05.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeit
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat festgestellt, dass ein Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerks verlangen kann, dass ihm die Zeiten als Arbeitszeit vergütet werden, die für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung auf dem Werksgelände und den Weg zwischen Umkleidestelle und Arbeitsplatz anfallen.
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11.05.2016 · Nachricht aus AA · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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