19.12.2016 · Nachricht aus AA · Kollektives Arbeitsrecht
Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsunfall
Weicht ein Motorradfahrer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem ihm die Vorfahrt nehmenden Fahrradfahrer aus, handelt es sich um eine den Arbeitsunfallversicherungsschutz begründende Rettungshandlung.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Nebentätigkeit
Es ist ein schweres Dienstvergehen, eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung auszuüben. Um dem Beamten den Unrechtsgehalt seiner Verfehlung nachhaltig vor Augen zu führen, ist es angemessen und ausreichend, sein Gehalt für ein Jahr um zehn Prozent zu kürzen.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht und zum Arbeitszeugnis.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Schwarzarbeit
Aus Schwarzarbeit kann kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet werden.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Fährt ein einschlägig abgemahnter ArbN (Autoverkäufer) alkoholisiert Auto und missachtet dabei mehrfach die StVO, darf der ArbG deshalb
außerordentlich kündigen.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Dienstunfall
Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmerentsendegesetz
Ein Landwirt ist nach dem AEntG nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten
seines ArbN aufzuzeichnen. Unterlässt er die Aufzeichnungen, verhält er sich nicht ordnungswidrig.
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15.12.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitslosigkeit
Meldet sich eine ArbN arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen.
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