14.06.2017 · Nachricht aus AA · Prozessrecht
Sie kennen das: Die Zeit ist knapp, der Fristablauf droht. Schnell einen Antrag auf Fristverlängerung an das Gericht geschickt und alles ist gut? Nicht immer! Denn wenn das Gericht den Antrag ablehnt, ist die Frist versäumt und es droht Regress. Wie Sie hier reagieren müssen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des BGH.
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02.06.2017 · Fachbeitrag aus AA · Betriebliche Altersversorgung
Der Anteil der Berufstätigen, die über eine betriebliche Altersversorgung beziehungsweise berufsständische Versorgungswerke ihren Ruhestand absichern, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. So liegt die Quote in Rheinland-Pfalz etwa doppelt so hoch wie in Sachsen-Anhalt (47 Prozent gegenüber 24 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung im Rahmen des AXA Deutschland-Report 2017.
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31.05.2017 · Nachricht aus AA · Statistik
„Bei guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt sich auch der Arbeitsmarkt weiter günstig. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Mai weiter zurückgegangen und die Beschäftigung ist erneut kräftig gewachsen. Auch die Nachfrage nach Arbeitskräften befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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24.05.2017 · Fachbeitrag aus AA · Gesetzgebung
Mitte Mai 2017 gab der Bundesrat grünes Licht für das neue „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“. Das Gesetz, das voraussichtlich am 1.6.17 in Kraft treten soll, soll zukünftig für Lohngleichheit
zwischen Frauen und Männern sorgen.
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24.05.2017 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zum Prozessrecht.
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24.05.2017 · Fachbeitrag aus AA · Einkommensteuer
Eine Entschädigung, die ein ArbG seinem ArbN wegen Diskriminierung zahlen muss, ist auch dann steuerfrei und damit kein Arbeitslohn, wenn der ArbG die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat.
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