24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Praxis
Nach § 26 Abs. 8 BDSG n.F. gelten nunmehr auch Bewerber als Beschäftigte. Damit sind deren Daten genauso schutzwürdig wie die der beschäftigten ArbN.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Anhang
In der folgenden Übersicht finden Sie die Aufsichtsbehörden für den
öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Praxis
Der Beschäftigtendatenschutz ist vielfältig. Jedes Unternehmen ist
anders, viele Abläufe sind jedoch indentisch. Nachfolgend werden daher datenschutzrechtliche Problematiken anhand von ausgewählten Spezialthemen besprochen, die in vielen Unternehmen vorkommen.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Gesetzestext
Im Zuge der Harmonisierung des deutschen Rechts mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) passte der Gesetzgeber auch den Beschäftigtendatenschutz an. Der Datenschutz im Personalbereich stellt damit eine Besonderheit dar. Denn anders als die anderen Regelungsgebiete der DS-GVO, die direkt und unmittelbar wirken, ist dieser im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) geregelt. Daher tritt das neue BDSG ebenfalls am 25.5.18 in Kraft. Die maßgeblichen Regelungen sind Art. 88 DS-GVO und § 26 ...
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Praxis
In vielen Unternehmen sind derzeit Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 BDSG a. F. zur Wahrung des Datengeheimnisses Standard. Meist sind sie wie folgt aufgebaut: „Über die Bedeutung und die Vorschriften des BDSG bin ich informiert. Danach ist es mir untersagt – unbeschadet sonstiger
Geheimhaltungsverpflichtungen – unbefugt personenbezogene Daten …“. Doch gelten diese weiter?
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Praxis
Was bei der Anbahnung und der Durchführung im Umgang mit personenbezogenen Daten gilt, ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht anders. Auch hier gelten viele datenschutzrechtliche Bestimmungen.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Inhalte
So weit, so gut: § 26 BDSG n.F. wird den alten § 32 BDSG ersetzen. Auf den ersten Blick wird deutlich, dass § 26 BDSG n.F. ausführlicher ist als die bisherige Regelung im alten § 32 BDSG. Eine komplette Neuregelung stellt der § 26 BDSG n.F. aber nicht dar, vielmehr wurden auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung einige Punkte normiert. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten von § 26 BDSG n.F. und seine Folgen.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Schnellüberblick
Meilenstein am 25.5.18: An diesem Tag wird erstmals in Europa ein einheitlicher Datenschutz eingeführt. Dann startet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). AA Arbeitsrecht aktiv hat für Sie die 12 wichtigsten Fakten im Schnellüberblick zusammengefasst.
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24.01.2018 · Fachbeitrag aus AA · Inhalte
Fast jedes Unternehmen arbeitet mit externen Dienstleistern zusammen, wie Personalagenturen, Gehaltsabrechnungsbüros, Steuerberatern, Marketingagenturen, Recruitern und Call-Centern sowie IT-Admins. Der Zusammenarbeit mit diesen externen Dienstleistern kommt im datenschutzrechtlichen Sinne besondere Bedeutung zu.
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