30.05.2018 · Nachricht aus AA · Statistik
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben erneut abgenommen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach Arbeitskräften ist ungebrochen hoch. Der Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt setzt sich somit fort, wenn auch schwächer als in den Wintermonaten.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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25.05.2018 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeitbeschäftigungsgesetz
Der neue Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), stellt bereits wenige Wochen nach seinem Amtsantritt einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vor. Danach soll das TzBfG um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt werden.
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25.05.2018 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeit/Kündigung
Eine Arbeitszeitvereinbarung, die das Betriebsrisiko einseitig auf den ArbN verlagert, ist im Formulararbeitsvertrag unwirksam.
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25.05.2018 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Der ArbG ist nicht verpflichtet, dem ArbN bei einem Arbeitszeitbetrug zunächst eine Abmahnung zu erteilen. Der ArbN kann nicht davon ausgehen, dass der ArbG eine Falschaufzeichnung von Arbeitszeiten hinnimmt.
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25.05.2018 · Fachbeitrag aus AA · Verdachtskündigung
Wer einem ArbN gegenüber eine Verdachtskündigung aussprechen will, kann dies unter anderem bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Er muss den betroffenen Mitarbeiter aber vorher zu den Vorwürfen anhören. Ihm ist dabei angemessene Zeit für die Antwort einzuräumen. Setzt der ArbG eine zu kurze Frist und kündigt dem ArbN nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam.
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25.05.2018 · Nachricht aus AA · Mitbestimmung
Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim
Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den ArbG über die personelle Mindestbesetzung beschließen.
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25.05.2018 · Nachricht aus AA · AGG
Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, ist eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 3 Abs. 2 AGG. Darüber hinaus beeinträchtigt das Kopftuchverbot die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 GG. Insofern muss eine Abwägung mit den sich aus Art. 12 und 2 GG ergebenden Grundrechten des ArbG erfolgen. Bei der Auslegung des § 106 GewO steht Gemeinschaftsrecht der Anwendung der Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht entgegen.
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25.05.2018 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Das Verbot, ein Kopftuch während des Dienstes zu tragen, greift in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ein. Darum muss § 45 HBG einschränkend ausgelegt werden. Es muss eine hinreichend konkrete Gefahr für das Schutzgut der staatlichen Neutralität oder Grundrechte Dritter vorliegen.
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25.05.2018 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Die Religionsfreiheit der Lehrerin muss hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen.
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