29.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Zeugnisanspruch/Arbeitsverhältnis
Die vertragliche Verpflichtung, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen, ist nicht nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam. Auch solche Leistungen können Gegenstand eines Arbeitsvertrags sein.
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Lohnpfändung
Sobald gegen einen ArbN vollstreckt wird, muss der ArbG Pflichten erfüllen, deren Nichtbeachtung zu Regressansprüchen führen können. Das gilt z. B., wenn plötzlich ein Insolvenzverfahren gegen den ArbN eröffnet wird oder das Gericht besondere Anordnungen trifft, wie z. B. Addition mehrerer Einkünfte, Wegfall von Unterhaltsberechtigten etc. Oftmals sind kleinere Unternehmen damit überfordert. Der erste Teil des Beitrags beschäftigt sich daher zunächst damit, was der ArbG als ...
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29.10.2019 ·
Sonderausgaben aus AA · Downloads · Prozess- und Gebührenrecht
Diese Sonderausgabe gibt einen kurzen Überblick über wesentliche Punkte und Besonderheiten, die bei der Zwangsvollstreckung in arbeitsrechtlichen Mandaten beachtet werden müssen. Sie bietet Arbeitsrechtlern eine effektive Grundlage bei ihrer Sachbearbeitung und zeigt, wie man vielen Fehlerquellen effektiv begegnen kann.
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28.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmereigenschaft
Prüfingenieure, Lohnbuchhalterin, Content Managerin: Sind sie Freiberufler oder feste Angestellte? Das ist in einigen Berufen und deren Tätigkeiten nicht immer leicht zu entscheiden. In den letzten Monaten schafften einige Gerichte Rechtsklarheit. Nachfolgend eine kurze Übersicht.
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21.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Fristlose Kündigung
Nimmt eine ArbN ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Es rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den ArbG.
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18.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Elternzeit
Der Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub nach den § 1, § 3 Abs. 1 BUrlG entsteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom ArbG gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
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15.10.2019 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsrat
Verweigert der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Personalleitung, tätigt er unzutreffende Aussagen über den ArbG gegenüber anderen ArbN und leitet er in teilweise rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen den ArbG ein, ohne zuvor mit ihm verhandelt zu haben, verletzt er seine gesetzlichen Pflichten grob.
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