25.11.2020 · Nachricht aus AA · Teilzeitarbeit
Ist für die Prüfung, ob Teilzeit- gegenüber Vollzeitbeschäftigten schlechter behandelt werden, weil eine zusätzliche Vergütung davon abhängt, dass eine einheitlich geltende Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, auf die
Gesamtvergütung und nicht auf den Entgeltbestandteil der zusätzlichen Vergütung abzustellen? Kann eine mögliche schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gerechtfertigt werden, wenn mit der zusätzlichen Vergütung der Zweck verfolgt wird, eine ...
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25.11.2020 · Nachricht aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung von Stamm-ArbN ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der ArbG Leih-ArbN
beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes
(Sockel-)Arbeitsvolumen abdeckt.
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25.11.2020 · Nachricht aus AA · Kündigung
Geht dem Besatzungsmitglied eines Seeschiffes die Kündigung während einer Gefangenschaft aufgrund von seeräuberischen Handlungen oder
bewaffneten Raubüberfällen auf Schiffen im Sinne von § 2 Nr. 11 oder 12 des Seearbeitsgesetzes zu oder gerät das Besatzungsmitglied während des Laufs der Frist nach Satz 1 oder 2 in eine solche Gefangenschaft, ist die Klage innerhalb von sechs Wochen nach der Freilassung des Besatzungsmitglieds zu erheben; nimmt das Besatzungsmitglied nach der ...
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25.11.2020 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Versetzung und zur
Verjährung.
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23.11.2020 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsvereinbarung
ArbG und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen ArbN zustimmen.
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20.11.2020 · Nachricht aus AA · AGG
Die Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist
ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der
Religion gem. § 22 AGG.
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16.11.2020 · Nachricht aus AA · Sonderzahlung
Hat der Arbeitnehmer das vereinbarte Ziel für eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung in einem bestimmten Zeitraum erreicht, wirken sich Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, die später während dieses Zeitraums auftreten, nicht anspruchsmindernd aus.
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