08.09.2026 · Downloads allgemein · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsentgeld
Equal Pay, Boni, Vergütung
Für die Beratungspraxis wäre es verfehlt, bis zum Inkrafttreten eines Umsetzungsgesetzes zur Entgelttransparenzrichtlinie abzuwarten. Denn die Richtung ist eindeutig: Entgeltstrukturen und -unterschiede müssen künftig anhand objektiver, geschlechtsneutraler und überprüfbarer Kriterien erklärt werden können. Dabei geht es nicht nur um das Grundentgelt. Variable Vergütung, Zulagen, Sachleistungen, Dienstwagen, Aktien- und Beteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung sowie die Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Leistungen gehören ebenfalls zum Entgeltbegriff. Die Sonderausgabe zeigt auf, wie Sie Entgeltstrukturen sicher und transparent gestalten.
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