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  • · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Beilackieren nach Unfall einsparen? AZT-Mitteilung lässt tief blicken

    | Wenn es nach dem Willen des „Allianz Zentrum für Technik“ ginge, dürften Kfz-Sachverständige in Zukunft nicht mehr entscheiden, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung notwendig ist oder nicht. Diese Entscheidung sollen, so das AZT, die Lackiermeister selbst während der Arbeit fällen. |

     

    Leicht zu entkräftende Argumente müssen herhalten, um der Sachverständiger-Branche die zweifelsfrei vorhandene Kompetenz auf diesem Gebiet abzusprechen. Die Motivation dahinter ist allen Beteiligten klar: Es sollten die Kosten für Schadenersatzleistungen gesenkt werden. Die Beilackierung muss als Kandidat für Einsparungen herhalten, obwohl sie bei über 90 Prozent der Reparaturen aus technischen Gründen durchgeführt werden muss.

     

    Die Reaktionen der Branche sind entsprechend einhellig. Mit Unverständnis und Empörung wird die Stellungnahme des AZT als das erkannt, was sie ist: Eine fadenscheinige, unhaltbare Begründung für eine Sparmaßnahme auf Kosten der Geschädigten von Autounfällen. Die im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug Sachverständigen e.V. (VKS) zusammengeschlossenen Sachverständigen halten den Vorstoß des AZT für realitätsfremd. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) lehnen die AZT-Mitteilung mit fundierten Argumenten genauso ab wie der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK).

     

    Quelle | VKS e.V.

    Quelle: ID 42903760