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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Anwalt trotz eigener Rechtsabteilung

    Auch ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung darf sich bei einem Unfall mit einem Fahrzeug aus seiner Flotte von Anfang an eines Rechtsanwalts zur Schadensregulierung bedienen (AG Karlsruhe 4.10.13, 1 C 134/13, Abruf-Nr. 133309).

     

    Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Eigentümerin des Unfallwagens war ein großes, international tätiges Pharma-Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung. Mit der Schadensabwicklung wurde sofort eine Anwaltskanzlei beauftragt, die aus abgetretenem Recht Kosten in Höhe von 565,60 EUR einklagte. Das AG begründet die Verurteilung des Haftpflicht-VR damit, dass ein Ausnahmefall im Sinne der Grundsatzentscheidung BGHZ 127, 348 unter den gegebenen Umständen nicht vorliege. Art und Umfang des Schadens spielen für den Richter ersichtlich keine Rolle.

     

    Die große Mehrheit der Amtsgerichte urteilt in dieser Frage wie das AG Karlsruhe (Überblick bei Pichler, SVR 13, 92). Als „Problemzonen“ gelten derzeit die AG in Aachen und Stuttgart.

    Einsender | Rechtsanwalt J.- U. Cappel, Rüsselsheim

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 202 | ID 42410599