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  • 16.06.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Scheinwerfer, Reparatursatz und Haftpflichtschaden

    | Hat der Sachverständige im Schadengutachten vorgesehen, dass der Scheinwerfer, dessen Aufhängungslaschen abgerissen sind, erneuert wird und hat der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag gegeben, die Reparatur des Unfallschadens so auszuführen, wie vom Gutachter vorgesehen, muss der Versicherer die Kosten für den kompletten Scheinwerfer erstatten, und nicht nur für den Reparatursatz. So sieht es das AG Regensburg. |