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  • · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Präzise und schnelle Hilfe bei Auslandsunfällen

    | 30 Jahre Schengener Abkommen, aber die Sprachbarrieren bleiben. Der Zentralruf hilft auch bei Auslandsunfällen. |

     

    Am 14. Juni 1985 unterzeichneten sieben EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, das so genannte Schengener Abkommen. Ein wichtiges Ziel: die Kontrollen an den innereuropäischen Grenzen abbauen. Reisen ohne Grenzkontrollen - das machte das Schengen Abkommen dann 1995 zum ersten Mal möglich: keine lästigen Staus mehr an den Grenzen der Unterzeichnerstaaten wie Portugal, Frankreich oder Italien. Heute umfasst der „Schengen-Raum“ 26 europäische Staaten mit rund 400 Millionen Einwohnern. Die Sprachbarrieren innerhalb Europas aber sind geblieben. Sie können gerade in Extremsituationen wie etwa Verkehrsunfällen zu großen Problemen werden.

     

    Unkomplizierte Hilfe nach einem Unfall im Ausland

    Viele der beliebtesten Reiseziele erreichen deutsche Touristen immer noch mit dem Auto. Was passiert aber, wenn es auf der Reise nach Skandinavien, Frankreich oder Südtirol kracht? Jedem Europäer soll nach Vorgabe der EU nach einem Kfz-Schaden im europäischen Ausland möglichst schnell und unkompliziert geholfen werden. Daher gibt es in jedem EU-Land für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. So werden Sprachbarrieren vermieden und Schäden können leichter reguliert werden. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland ist das der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg. „Wir ermitteln zuverlässig die jeweilige Versicherung und benennen auch gleich einen Ansprechpartner in Deutschland.“ so Heiko Beermann, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf betreibt: „Ein Anruf genügt.“ Die Ermittlung der Versicherung und eines deutschen Ansprechpartners, so Beermann weiter, erfolge nicht nur für Länder der EU. „Auch die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Island, Liechtenstein und Norwegen, sind dabei eingeschlossen.“

     

    PRAXISHINWEIS | Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 250 26 00 oder unter http://mobile.zentralruf.de. Anrufer aus dem Ausland müssen die Nummer +49 40 300 330 300 wählen.

     

     

     

    Europäischer Unfallbericht unverzichtbar

    Für den Fall der Fälle sollte stets der Europäische Unfallbericht im Auto mitgeführt werden, so Beermann. Das europaweit einheitliche Formular erleichtert das Protokollieren eines Unfalls vor Ort und hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. In zwei inhaltlich identischen Teilen füllen die Unfallbeteiligten alles gemeinsam aus, unterschreiben den Bericht und tauschen die Durchschriften aus. Zusätzlich können Fotos der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Anschriften von Unfallzeugen hilfreich sein. Heiko Beermann: „Gerade bei der Regulierung von Auslandsunfällen messen die Versicherungsgesellschaften dem Europäischen Unfallbericht eine große Bedeutung bei.“

     

    PRAXISHINWEIS | Den EU-Unfallbericht gibt es bei den einzelnen Autoversicherern. Das Formular kann ebenfalls bei der GDV DL kostenfrei bestellt werden unter: http://www.gdv-dl.de/infocenter.html.

     

     

    Quelle und Foto | GDV

    Quelle: ID 43413157