17.02.2023 · Nachricht · Fahrtkosten
Ersatzfahrzeug: Besichtigungs- und Abholfahrt ist erstattungsfähig
| Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug. Ein passendes findet er nur in größerer Entfernung. Eine Fahrt, um es zu besichtigen, Probe zu fahren und zu kaufen und zurück, eine Fahrt, um es abzuholen, nachdem es verkaufsfertig war, ein Begleiter fährt parallel zurück. Die Kosten dafür sind mit 0,25 €/km (§ 287 ZPO) erstattungsfähig, denn sie sind adäquat kausal durch das Schadenereignis entstanden, entschied das AG Rottenburg. |
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