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  • · Nachricht · David gegen Goliath

    Einstweilige Verfügungen des Landgerichts Braunschweig im VW-Zulieferer-Streit

    | Bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig sind zwei einstweilige Verfügungsverfahren gegen VW-Zulieferer anhängig. |

     

    • In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. VOLKSWAGEN R GmbH (Verfügungsklägerinnen) gegen Car Trim GmbH (Verfügungsbeklagte) um die Lieferung von Sitzbezügen (Aktenzeichen: 21 O 1590/16) hat die Kammer auf die mündliche Verhandlung vom 9.8.16 am 12.8.16 ein Urteil verkündet. Dies verpflichtet die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung, an die beiden Verfügungsklägerinnen im Zeitraum vom 5.8.16 bis zum 5.5.17 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf zu liefern. Gegen dieses Urteil kann die Verfügungsbeklagte Berufung beim OLG Braunschweig binnen einen Monats nach Zustellung einlegen, was bislang noch nicht erfolgt ist. Gleichwohl ist das Urteil bereits jetzt vollstreckbar. Die Verfügungsklägerinnen haben deshalb am 17.8.16 bei der Kammer den Antrag gestellt, der Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung ein Ordnungsgeld anzudrohen. Dies soll bis zu 250.000 EUR betragen. Für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, soll Ordnungshaft erfolgen, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten. Dieser Antrag ist am 18.8.16 zur Stellungnahme binnen drei Tagen nach Empfang durch die Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten abgesandt worden. Nach Eingang der Stellungnahme wird die Kammer über den Antrag entscheiden.

     

    • In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. Skoda Auto a.s. (Antragstellerinnen) gegen ES Automobilguss GmbH (Antragsgegnerin) um die Lieferung von Ausgleichsgetriebeteilen (Aktenzeichen 21 O 1590/16) hat die Kammer am 12.8.16 eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen. Diese verpflichtet die Antragsgegnerin, die betreffenden Getriebeteile an die beiden Antragstellerinnen im Zeitraum vom 8.8.16 bis zum 8.2.18 auf Abruf zu liefern. Gegen diese einstweilige Verfügung hat die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt. Daher muss darüber mündlich verhandelt werden. Die mündliche Verhandlung ist auf Mittwoch, den 31.8.16, um 9:30 Uhr, Saal 125 des LG Braunschweig (Münzstraße 17) anberaumt und öffentlich. Auch diese Entscheidung ist bereits jetzt vollstreckbar. Die Antragsteller haben deshalb am 18.8.16 entsprechende Anträge bei der Kammer auf Androhung von Ordnungsmitteln und Ermächtigung zur Ersatzvornahme gestellt.

     

    Die Hintergründe, warum die Verfügungsbeklagten die Lieferungen eingestellt haben, sind bisher nicht bekannt. Zumindest hat VW angekündigt, die Produktion unterbrechen zu müssen. Die Liefereinstellung trifft den Riesen also hart.

    Quelle: ID 44230847