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  • 16.02.2017 · Fachbeitrag · Verfahrenshindernis

    Strafklageverbrauch durch Einstellung nach § 153a StPO

    | Auch im straßenverkehrsrechtlichen Verfahren können die Fragen des Strafklageverbrauchs Bedeutung erlangen. Das folgt aus einem Beschluss des KG in einem Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Das KG sagt dazu: Sind das Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung und das sich hieran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort angeklagt und stellt das Gericht das Verfahren bzgl. einer Tat nach § 153a Abs. 2 StPO (endgültig) ein, so verbraucht dies die Strafklage für die noch anhängige Tat (KG 30.8.16, (3) 161 Ss 146/16 (82/16), Abruf-Nr. 191567 ). |