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  • · Fachbeitrag · Urteilsgründe

    Bei Fehlen der Urteilsgründe ist Urteil aufzuheben

    Ein Urteil ohne Gründe unterliegt auf die Sachrüge hin der Aufhebung (OLG Frankfurt a.M. 7.7.14, 2 Ss OWi 600/14, Abruf-Nr. 142283).

     

    Praxishinweis

    Ein Urteil ohne Gründe? Gibt es das? Nun, ja, das gibt es (teilweise), aber nur ausnahmsweise in den Fällen des § 267 Abs. 4 StPO oder des § 77b OWiG. Um einen solchen Fall handelte sich allerdings bei dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall wohl nicht. Jedenfalls ergeben sich aus dem Beschluss dafür keine Anhaltspunkte. Offenbar hatte der Amtsrichter hier die Begründung seines Urteils wohl nur vergessen. Und das führt, wenn Rechtsmittel eingelegt ist, auf die Sachrüge hin zur Aufhebung. Grund ist, dass das Rechtsmittelgericht ohne Gründe nicht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei einer Entscheidung Rechtsfehler unterlaufen sind. Für die Rechtsbeschwerde des Betroffenen ein schöner Erfolg, denn die Aufhebung bringt zumindest Zeitgewinn, der für die Frage des Absehens vom Fahrverbot von Bedeutung sein kann. Und einen neuen Richter gibt es auch, da das OLG an „eine andere Abteilung” des AG zurückverwiesen hat.

    Quelle: ID 42849872