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  • 08.01.2018 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Bedeutender Schaden als Grundlage für Entziehung der Fahrerlaubnis

    | Beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB spielt für die Anwendung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB und einer darauf beruhenden (Regel) Entziehung der Fahrerlaubnis die Höhe des bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schadens eine entscheidende Rolle. Die Wertgrenze wird von der inzwischen wohl h. M. bei mindesten 1.500 EUR angenommen. Darauf hat jetzt noch einmal das LG Wuppertal hingewiesen (26.10.17, 25 Qs 34/17, Abruf-Nr. 197655 ). |