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  • 16.06.2017 · Fachbeitrag · Strafzumessung

    Milderung des Strafrahmens gilt auch bei Verkehrsstrafsachen

    | Entscheidungen zur Strafzumessung in Verkehrsstrafsachen sind eher selten. Das KG (20.12.16, (3) 121 Ss 163/16 (111/16), Abruf-Nr. 193577 193577 ) hat sich aber jetzt mit einem Urteil des AG Tiergarten befasst. Das AG hatte es abgelehnt, einen Strafrahmen nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern. Begründung: Es habe sich um eine Verkehrsstrafsache gehandelt. |