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  • 14.09.2017 · Nachricht · Rechtsmittelbeschränkung

    Schweigen des Betroffenen in der HV gilt als Ermächtigung

    | Schweigt der in der Hauptverhandlung anwesende Betroffene zu der Erklärung, durch welche sein Verteidiger eine (teilweise) Rechtsmittelrücknahme erklärt, ist darin eine Billigung dieser Erklärung zu sehen. So hat es das OLG Hamm entschieden (8.6.17, 4 RBs 201/17, Abruf-Nr. 196262 ). |