09.05.2022 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Darf ein mit einer ansteckenden Krankheit Infizierter einfach die Hauptverhandlung „schwänzen“?
| In der Praxis wird die Berufung oft nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen. Wird dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (§ 329 Abs. 7 StPO), muss ein „ausreichender Hinderungsgrund“ vorgetragen werden. Dazu muss der Angeklagte die Umstände vortragen, die dazu geführt haben, dass ihm eine Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten war. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig