Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mobiltelefon

    Antippen des Home-Buttons ist Benutzung eines Mobiltelefons

    | Die Fragen, die mit dem Begriff der „Benutzung“ eines Mobiltelefons i. S. des § 23 Abs. 1a StVO zusammenhängen, spielen in der Rechtsprechung der OLG immer wieder eine Rolle. In einem Fall vor dem OLG Hamm ging es um das Antippen des sog. „Home Buttons“. |

     

    Das OLG (29.12.16, 1 RBs 170/16, Abruf-Nr. 194338) verweist darauf, dass es obergerichtlich hinreichend geklärt sei, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefons als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet ist, handele es sich daher um eine solche Benutzung des Mobiltelefons.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Wegen der Einzelheiten siehe das Update zum Mobiltelefon im Straßenverkehr, VA 17, 16
    Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 160 | ID 44725243