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  • · Nachricht · Hauptuntersuchung

    Weit mehr als ein Drittel der Autofahrer überzieht den HU-Termin

    | Autofahrer müssen mit ihren Fahrzeugen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Doch nicht alle Fahrzeughalter nehmen es mit dieser Vorschrift so genau. Besonders Besitzer älterer Autos fahren nach den Prüferfahrungen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung häufig erst mehrere Monate später zur HU, denn Bußgeld droht erst nach zwei Monaten und ein Punkt erst nach acht Monaten. |

     

    Von den rund 1,73 Millionen Pkw, die im 1. Halbjahr 2017 von den GTÜ-Ingenieuren auf ihren technischen Zustand überprüft wurden, kamen weit mehr als ein Drittel der Autofahrer verspätet zur Hauptuntersuchung.

     

     

    Mit der steigenden Zahl der Überzieher gehen auch die Zahlen der sicherheitsrelevanten Mängel in die Höhe. Wiesen die von der GTÜ untersuchten und fristgerecht vorgefahrenen Pkw 18,7 Prozent erhebliche Mängel auf, so waren es bei den Autos die drei Monate und mehr verspätet zur HU fuhren bereits 30,4 Prozent, die wegen schwerwiegender technischer Mängel kein HU-Plakette erhielten.

     

    Ein häufiger Grund für die Überziehung dürfte im Wegfall der Rückdatierung des Untersuchungstermins liegen. Seit Mitte 2012 gilt die Prüfplakette am Fahrzeug immer 24 Monate und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rückdatiert.

     

    „Die GTÜ appelliert an alle Autofahrer, den anstehenden HU-Termin nicht auf Kosten der Fahrzeugsicherheit hinauszuzögern. Denn bei schwerwiegenden technischen Mängeln gefährden sich Autofahrer nicht nur selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer“, betonte Robert Köstler, Geschäftsführer der GTÜ.

     

    Quelle | ots/GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

    Quelle: ID 44890226