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  • 17.08.2018 · Nachricht · Fristberechnung

    Ist Silvester einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen?

    | Am 31.12. kann man an vielen Nachtbriefkästen Rechtsanwälte treffen, die noch schnell zum Jahresende ablaufende Fristen durch eine Klage unterbrechen wollen. Aber laufen an Silvester wirklich Fristen ab oder ist Silvester ggf. einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen? Dann würden die Fristen erst am nächsten Arbeitstag ablaufen, i. d. R. also am 2.1. Mit der Frage hat sich jetzt der BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde auseinandergesetzt (20.3.18, III B 135/17, Abruf-Nr. 201375 ). |