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  • · Nachricht · Fahrtenbuchauflage

    OVG Münster fasst Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage zusammen

    | Ein Beschluss des OVG Münster fasst die Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) noch einmal zusammen. |

     

    Das OVG stellt in seinem Beschluss fest (OVG Münster 6.10.23, 8 B 960/23, Abruf-Nr. 238189):

     

    • Zu den im Sinn des § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO angemessenen und zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen gehört in erster Linie, dass der Halter möglichst umgehend von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird. Eine solche Benachrichtigung begründet für den Halter eine Obliegenheit, zur Aufklärung des mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes so weit mitzuwirken, wie es ihm möglich und zumutbar ist.