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  • 16.11.2017 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Voraussetzungen für Abkürzen oder Aufheben der Sperrfrist

    | Ist gegen den Verurteilten nach Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt worden, kann diese ggf. nach § 69a Abs. 7 StGB abgekürzt oder aufgehoben werden. Mit den Voraussetzungen hat sich das LG Berlin befasst (29.9.17, 520 Qs 72/17, Abruf-Nr. 197443 ). |