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  • 18.02.2016 · Fachbeitrag · Einspruch

    Voraussetzung des Einspruchs per E-Mail gegen Bußgeldbescheid

    | Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durch E-Mail ist nur formwirksam, wenn er eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz hat. Das hat das LG Münster entschieden (12.10.15, 2 Qs 89 Js 1834/15 – 76/15, Abruf-Nr. 146103 ). |