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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Wann ist eine Verkehrslageunklar i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO?

    | Das OLG München beseitigt die in dieser Frage herrschende Unklarheit beim Überholen einer Kolonne ein Stück weit. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Es hat dazu klargestellt, dass das Überholen einer Kolonne als solches noch keinen Fall des Überholens bei unklarer Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO darstellt (24.2.17, 10 U 4448/16, Abruf-Nr. 193213). Anders könnten die Dinge aber liegen, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie z. B.