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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Zivilprozess

    Zur Verwertbarkeit der Aussage eines Mithörzeugen

    | Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt (Bundesverfassungsgericht 9.10.02, 1 BvR 1611/96, NJW 02, 3619). (Abruf-Nr. 021716) |