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  • 23.10.2008 | Vollmacht

    „Verjährungsfalle“ unzulässig

    Hat ein Rechtsanwalt gegenüber der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine als „außergerichtlich“ bezeichnete Vollmacht vorgelegt (sog. „Verjährungsfalle“), ist die Zustellung des Bußgeldbescheids an ihn dennoch als wirksam anzusehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 HS. 1 OWiG), wenn er gleichzeitig oder im folgenden eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen ausübt (OLG Karlsruhe 1.7.08, 2 Ss 71/08, Abruf-Nr. 083091).

     

    Praxishinweis

    Das OLG Karlsruhe hat sich damit der Auffassung des OLG Düsseldorf und des OLG Zweibrücken angeschlossen. Wegen der Einzelheiten vgl. den Praxishinweis in VA 08, 179.  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 197 | ID 122335