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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Verteidigung

    Doppelverteidigung im OWi-Verfahren

    | Die gleichzeitige Verteidigung des Kfz-Fahrers wegen Führen eines Kfz mit erheblichen Mängeln sowie des Halters desselben Fahrzeugs in einem anderen Verfahren wegen Anordnens bzw. Zulassens der Inbetriebnahme des Fahrzeugs verstößt nicht gegen das in § 146 StPO normierte Verbot der unzulässigen Mehrfachverteidigung (LG Berlin 1.11.01, 519 Qs 276/01, rkr., DAR 02, 91). (Abruf-Nr. 020418) |