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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Wichtiges Urteil zur Vermeidbarkeit beim Motorradunfall

    | Bei der Frage, ob ein Unfallgeschehen für den Motorradfahrer vermeidbar war, darf nicht der Verzögerungswert in Ansatz gebracht werden, der für die Ermittlung der Bremsausgangsgeschwindigkeit maßgebend ist. Grundlage der Vermeidbarkeitsprüfung ist eine gerade noch sicher beherrschbare Abbremsung des Motorrades. Realistisch sind insoweit Werte in der Größenordnung von 5 bis 6 m/s2 (OLG Düsseldorf 17.12.01, 1 U 26/00, rkr.). (Abruf-Nr. 020314) |