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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Sachverständigengutachten und Bagatellgrenze

    | Nur bei für den Laien erkennbarer Geringfügigkeit des Schadens - Kosten unter 1.500 DM - muss von der Einschaltung eines Sachverständigen abgesehen werden. Bei einem Auffahrunfall mit Heckbeschädigungen kann ein Laie regelmäßig nicht beurteilen, ob die Bagatellgrenze von 1.500 DM unterschritten ist (AG Mainz 5.10.01, 88 C 195/01 zfs 02, 74 = NZV 02, 193). (Abruf-Nr. 020543) |