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  • 23.05.2008 | Unfallschadensregulierung

    Gewerbliche Kfz-Nutzung: Ausfallentschädigung

    Auch bei einem Ausfall eines ganz oder teilweise gewerblich genutzten Kfz kann die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer auf eine wesentlich kostenintensivere Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet (OLG Naumburg 13.3.08, 1 U 44/07, n.rkr., Abruf-Nr. 081155).

     

    Praxishinweis

    Nach einem Unfall mit seinem Kleintransporter verlangte der Kläger von dem gegnerischen Versicherer eine „abstrakte“ Ausfallentschädigung von 65 EUR pro Tag. Jener lehnte diese Art der Entschädigung wegen der gewerblichen Nutzung des Kfz ab und verwies den Kläger auf eine konkrete Schadensberechnung. Unstreitig wurde das Fahrzeug vor dem Unfall teils gewerblich (für seine Diskotheken), teils privat genutzt. Anders als das LG hat das OLG die Klageforderung anerkannt, jedoch die Revision zugelassen.  

     

    Was der BGH in dem Urteil vom 4.12.07 (VA 08, 38) offen lassen konnte, wird er vielleicht jetzt entscheiden müssen. Angesichts der uneinheitlichen Rspr. der Instanzgerichte (s. Checkliste VA 07, 196, 198) ist eine baldige Klärung dringend nötig.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 93 | ID 119295