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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Überladung

    Sorgfaltspflichten des Halters

    | An die auch Halter eines Kfz treffende Sorgfaltspflicht, für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu sorgen und eine Gewichtsüberschreitung zu verhindern, sind strenge Anforderungen zu stellen. Zu dieser Pflicht gehört es grundsätzlich, sich durch gelegentliche, auch überraschende, Stichproben davon zu überzeugen, dass Weisungen beachtet werden (OLG Hamm 30.4.03, 2 Ss OWi 277/03, rkr.).(Abruf-Nr. 031464) |