Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Standpunkt

    Zweite Blutentnahme wg. Nachtrunk ist Körperverletzung

    | Seit 1.11.2000 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift „Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrausweisen“, die gleichlautend auch von den anderen Bundesländern übernommen worden ist. Die Vorschrift enthält unter 3.5.4 eine Anweisung, die auf herbe Kritik stößt: |